Obsolescence Programmée

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obsolesence-programmee-geplante-obsoleszenz

„Planned Obsolescence means instilling in the buyer the desire to own something a little newer, a little better, a little sooner than is necessary.“ (Brooks Stevens)

Frankreich hat ein Gesetz verabschiedet, dass es ermöglicht, Produkthersteller oder -importeure wegen „geplanter Obsoleszenz“ vor Gericht zu bringen. „Obsolescence programmée“ ist demnach als Betrugsdelikt zu behandeln und kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro bestraft werden. – Natürlich wird es in Praxis nicht einfach sein die geplante Obsoleszenz nachzuweisen, aber durch das Gesetz bekommt das Thema an sich einen höheren Stellenwert.

Auf Wikipedia findet sich zu dem Thema ein guter grundlegender Artikel.

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